Die laufende Amtsperiode endet am 31. Dezember 2026. Die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2027–2030 finden am 27. September 2026 (1. Wahlgang) und am 29. November 2026 (2. Wahlgang) statt.
Die Synode hat am 4. Juni 2025 das Recht der Gesamterneuerungswahlen einer Revision unterzogen. Neu können bereits im 1. Wahlgang stille Wahlen durchgeführt werden. Bisher war dies nur für den 2. Wahlgang möglich. Demnach finden neu für den 1. Wahlgang Urnenwahlen nur statt, wenn mehr Anmeldungen bzw. Wahlvorschläge vorliegen als Sitze zu besetzen sind. Andernfalls werden die Kandidatinnen und Kandidaten als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Alle Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen finden Sie hier.
Formular Kandidatur Kirchenpflege