Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist zuständig für die Kontrolle des Finanzhaushaltes der Kirchgemeinde. Die Hauptaufgabe besteht darin, Budgets und Jahresrechnungen zu prüfen sowie zu kontrollieren, ob die rechtlichen Vorschriften und Regelungen der Kirchgemeinde eingehalten werden.
Die RPK als unabhängiges Prüfungsorgan besteht aus mindestens drei Mitgliedern der Kirchgemeinde und wird von der Kirchgemeindeversammlung für die Amtsperiode gewählt. Sie konstituiert sich selbst.
Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
Elisabeth Fischbacher Schrobiltgen
Vorsitz